F.A.Q.

Hier findet Ihr eine Liste von häufig gestellten Fragen rund um das Thema Führerschein sowie die passenden Antworten. Solltet Ihr hier nicht fündig werden, schreibt mir einfach eine Mail mit Eurer Frage an info@franks-cityfahrschule.de.

1. Was ist ein Führerschein?

Der Führerschein ist das amtliche Dokument über die Fahrerlaubnisklassen, die jemand besitzt. Der Führerschein ist bei jeder Fahrt mit zuführen und zuständigen Personen (Polizei, Zoll….) auszuhändigen.

2. Was ist eine Fahrerlaubnisklasse?

Der Führerschein dokumentiert die Fahrerlaubnisklassen, die jemand besitzt.

3. Welche Führerscheinklassen brauche ich?

Diese Frage hängt von mehreren Faktoren ab, zum Beispiel vom Alter, wozu braucht man einen Führerschein, Gesundheitszustand und lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.

4. Was kostet ein Führerschein?

Viele Faktoren spielen hier eine entscheidende Rolle, z.B das Alter, Fahrerlaubnisklasse, Vorkenntnisse und persönliches Geschick.

5. Wie lange dauert die Ausbildung?

Ich biete unseren Fahrschülern theoretischen Unterricht in drei verschiedenen Möglichkeiten an, Gruppenunterricht, Dienstag und Donnerstag  oder Intensivkurs in den Ferien,  Montag bis Montag  bzw, Einzelunterricht nach persönlicher Absprache.
Je nach Fahrerlaubnisklasse und bereits vorhandenen Führerschein ist der Grundunterricht zwischen sechs und zwölf Lektionen a`90 Minuten zu absolvieren. Der klassenspezifische Unterricht findet zwischen zwei und  vier Lektionen statt.

6. Was sind Sonderfahrten?

Zu den Sonderfahrten gehören Fahrstunden uaf der Autobahn, Überland und bei Dämmerung bzw. Nacht.
Sie werden gegen Ende der Ausbildung durschgeführt.
Autobahn: fahren auf der Autobahn, Rechtfahrgebot, fahren mit hoher Geschwindigkeit, fahren im höchsten Gang, fahren mit Tachoabstand, Wahl des richtigen Fahrstreifens, üben des Überholen sowie einordnen….
Überlandfahrt: fahren mit höherer Geschwindigkeit auf  Landstraßen mit Fahrbahnen für beide Richtungen und unterschiedlicher Verkehrsbelastung
Nachtfahrt: fahren bei Dämmerung und Dunkelheit, kontrollieren, Einschalten und Einstellen der Beleuchtungseinrichtungen.

7. Wie viele Übungs- und Sonderfahrten brauche ich?

Grundsätzlich: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten.
Wenn schon Fahrerlaubnisklassen vorhanden sind, kann sich die Anzahl der Sonderfahrten herab gesetzt werden.
Die Anzahl der Übungsstunden richtet sich nach den Ortskenntnissen und nach dem persönlichen Können. Eine Mindestanzahl ist nicht vorgegeben.

8. Wie können Beschränkungen für Fahrerlaubnisklassen aufgehoben werden?

Einschränkungen können auf Antrag nach ergänzender Ausbildung und Prüfung aufgehoben werden. Art und Umfang der Ausbildung bitte im Einzelfall erfragen.

9. Was brauche ich für den Führerscheinantrag?

Für den Führerscheinantrag benötigt der Fahrschüler ein biometrisches Passbild, einen Sehtest, eine Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort, Kopie des Personalausweises.

10. In welcher Form kann ich die theoretische Prüfung ablegen?

Die theoretische Prüfung wird am PC in deutscher oder ausländischer  Sprache abgelegt.
Es gibt auch die Möglichkeit der mündlichen Prüfung mit und ohne Dolmetscher für einige Fremdsprachen.

11. Was ist ein Führerschein auf Probe?

Der Führerschein auf Probe beginnt mit der Klasse A1, d.h. bei Fahrerlaubnisklassen mit Sonderfahrten in der Ausbildung. Er gilt ab Ersterteilung, nicht bei Erweiterung. Ohne Auffälligkeiten endet die Probezeit
nach zwei Jahren, wird man auffällig, erhält man mindestens einen Punkt in Flensburg  dann verlängert sich die Probezeit die Probezeit  automatisch auf vier Jahre.

12. Bei welchen Fahrschulklassen gibt es den Führerschein auf Probe?

Die Probezeit gilt bei den Fahrerlaubnisklassen A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE. Sie beträgt nach dem Ersterwerb zwei Jahre.

13. Wann wird die Probezeit verlängert?

Die Probezeit verlängert sich auf insgesamt vier Jahre, wenn der Fahranfänger in den ersten zwei Jahren nach der Aushändigung (Ausstellungsdatum) auffällig geworden ist. Auffälligkeiten sind Verstöße, die mit einem oder mehreren Punkten im Verkehrszentralregister Flensburg geahndet werden.

14. Neuer Führerschein – neue Probezeit?

Eine erneute Probezeit bei Erweiterung entfällt.

15. Was muss ich bei der Umschreibung ausländischer Führerscheine beachten?

Bei der Umschreibung ausländischer Führerscheine lohnt ein Gang zum Straßenverkehrsamt. Bei den meisten erfolgt die Umschreibung zum deutschen Führerschein, wenn der Bewerber eine Prüfung in Theorie/Praxis erfolgreich bestanden hat. Diese kann abgelegt werden ohne die Pflicht, an Unterrichten
teilzunehmen und ohne Sonderfahrten zu absolvieren.
Bei einigen Führerscheinen aus dem Ausland  kann eine Umschreibung in einen deutschen Führerschein ohne Prüfung erfolgen.
In einigen Fällen muss jedoch eine komplette Ausbildung in Theorie/Praxis erfolgen.  

16. Wann muss der Führerschein umgetauscht werden?

Wer im Besitz der Führerscheinklasse C/CE ist und das 50ste Lebensjahr vollendet hat, muss einen allgemeine Gesundheit-Check und augenärztliches Gutachten machen. Und dann alle 5 Jahren verlängern lassen.

Aktuelle Termine

  • Hey Ihr Lieben,

    Danke für Eure intensive Teilnahme, alle Unterrichtskurse waren ausgebucht.

    Danke für Eure guten Tipps, Hinweise und Ideen, welche wir dann gemeinsam 

    umgesetzt haben.

    Wir sind immer für Euch da !!!

  • Beruf:  FAHRLEHRER

    Ich bilde aus, als Ausbildungsfahrschule kann ich Euch zu einem schönem Beruf verhelfen........

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