PKW Fahrschule mit 17
Begleitetes Fahren mit 17, so heißt der „Führerscheinschein mit 17“ offiziell. Seit Ende 2010 kann man diese Ausbildung in Deutschland durchführen.
Hier findet Ihr die wichtigsten Infos im Überblick:
Die junge Fahrerin / der junge Fahrer
- Ab eines Alters von 16 ½ Jahren kann man die Zulassung zum BF 17 beantragen und die Ausbildung absolvieren
- Theoretische Prüfung frühestens drei Monate vor dem 17.Geburtstag, praktische Prüfung frühestens einen Monat vorher
- nach bestandener Prüfung gibt es keinen Kartenführerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung, damit beginnt auch die zweijährige Probezeit
- gefahren werden darf nur mit der Begleitperson und nur in Deutschland
- BF 17 ist für die Klasse B (PKW) oder BE (PKW mit Anhänger) möglich - automatisch eingeschlossen sind die Klassen L (Traktor), S (Trike, Quad) und die Klasse M (Moped, Mokick)
- Zum 18. Geburtstag kann die reguläre Fahrerlaubnis beantragt werden, dann erhält man den Kartenführerschein
Die Begleitpersonen
- Es können mehrere Begleiter eingetragen werden (nicht nur die Eltern)
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B (PKW) besitzen
- Maximaler Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg von 3 Punkten
- Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille darf nicht mehr begleitet werden.